Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten der Krankenhäuser wäre eine praktikable Lösung

27. Juni 2022

Klinikverbund Hessen fordert die Länder auf, das Angebot von Gesundheitsminister Lauterbach anzunehmen

Der Vorschlag einer Beteiligung des Bundes an den Krankenhausinvestitionskosten bei Einhaltung von Leitplanken zu Krankenhausplanung durch die Länder wurde zwar nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, bleibt aber dennoch in der Diskussion. So hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein Engagement des Bundes bei der Investitionsfinanzierung in Aussicht gestellt, wenn die Länder im Gegenzug bereit wären, Rechte bei der Krankenhausplanung an den Bund abzugeben.

„Sollte der Bund dazu bereit sein für dringend fehlende Mittel einzuspringen – ja, dann müssen die Länder einen föderalen Preis dafür zahlen, wenn sie selbst nicht ihrer Verpflichtung nachkommen“ erklärt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V. Derzeit müssten die öffentlichen und kommunalen Krankenhäuser in Hessen mindestens 30-50% ihrer Investitionskosten selbst aufbringen – angesichts massiv steigender Baukosten und Inflation mit deutlich zunehmender Tendenz. Da jedoch auch die Betriebskosten durch pandemiebedingten Fallzahlrückgang, Verzögerungen bei den Verhandlungen zum Pflegebudget und allgemeinen Preissteigerungen der Personal- und Sachkosten für eine zunehmende Zahl von Kliniken nicht mehr ausreichend finanziert würden, sei dies für viele Kliniken und ihre Träger nicht mehr möglich.

Hessen und auch die anderen Bundesländer sollten ihre Blockadehaltung aufgeben und sich auf eine Diskussion mit dem Bundesgesundheitsminister und Bundesgesetzgeber zu diesem Vorschlag einlassen, denn aus eigener Kraft können sie die fehlenden Investitionsmittel auf absehbare Zeit nicht aufbringen. Eine Art Krankenhausrahmenplanung auf Bundesebene, bei deren Einhaltung durch die Länder der Bund die Lücke bei der Investitionsfinanzierung auffülle, sei aus Sicht der Krankenhäuser grundsätzlich ein gangbarer Weg.

Voraussetzung sei allerdings, dass der Bund seine Kernaufgabe wahrnehme, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser auskömmlich zu regeln. „Es ist ja in Ordnung, wenn der Bund sich an der Invest-Seite großzügig zeigt und dafür einen föderalen Preis haben will.  Es wäre trotzdem gut, wenn Hessen sich an die Spitze der Bewegung setzt und dem Bund entgegenkommt und gleichzeitig aber auch die Auskömmlichkeit der Betriebs-Finanzierung fordert.“, stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest.

„Wichtig ist zudem ein klares Ziel, wie die Gesundheitsversorgung insgesamt – nicht nur im Krankenhausbereich sondern auch ambulant – in Zukunft gestaltet werden soll“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Insofern sei die Diskussion um Investitionsfinanzierung und Krankenhausplanung in das Ziel einer gemeinsamen Versorgungsplanung und -finanzierung sowie einer sektorenfreien Versorgung einzubetten.

„In der praktischen Umsetzung ist darauf zu achten, dass nicht ein neues Bürokratiemonster entsteht, sondern vielmehr die jetzige Bürokratie von Struktur- und Zukunftsfonds abgeschafft wird“, so Schaffert weiter. Zudem habe die Gesundheitsversorgung eine überwiegend regionale Bedeutung, so dass die Möglichkeit zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Unterschiede sowie Einflussmöglichkeiten der Kommunen erhalten bleiben müsste.

Quelle: klinikverbund-hessen.de
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