RNSP

Beweislast bei Hygienemängeln im Krankenhaus

26. April 2021

Roos Nelskamp Schumacher & Partner | Rechtsanwälte Fachanwälte

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. November 2020 – VI ZR 415/19

Der Kläger begab sich im Jahr 2013 in die Notaufnahme des Klinikums des Beklagten. Dem Kläger wurde per Infusion ein Medikament verabreicht und sodann stationär aufgenommen. Nach einigen Tagen klagte der Kläger über Schmerzen, eine Schwellung, Schüttelfrost und Fieber. Durch eine Blutabnahme konnte die Infektion mit einem multiresistenten Krankenhauskeim festgestellt werden, der sich im weiteren Verlauf über die Blutbahn ausbreitete. Als Folge davon litt der Kläger unter septischen Trombonen in der Lunge und einer Entzündung des Bandscheibenraums und des angrenzenden Wirbels mit Abszess im Bereich der Brustwirbelsäule. Die Keime hatten sich an der Wirbelsäule des Klägers festgesetzt und mussten operativ entfernt werden ...

Quelle: rnsp.de
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