MOHR

BGH: Keine 'Sperrfrist' zwischen ärztlicher Aufklärung und Patienteneinwilligung

30. Mai 2023

In einem am 20. Dezember 2022 ergangenen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass zwischen der ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung des Patienten in eine medizinische Behandlung keine zwingende Bedenkzeit liegen muss. Der Fall betraf einen Patienten, der eine Klinik wegen einer fehlerhaften Behandlung und unzureichender Aufklärung verklagt hatte. Nach dem Urteil des Landgerichts und einer anschließenden Berufungsentscheidung durch das Oberlandesgericht (OLG) entschied der BGH, dass die Aufklärung und Einwilligung in diesem Fall ordnungsgemäß erfolgten. Laut BGH besteht keine feste Zeitspanne oder "Sperrfrist" zwischen der Aufklärung durch den Arzt und der Einwilligung des Patienten, die Entscheidung liegt beim Patienten...

Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
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