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BDO, Christiane Beume, Rechtsanwältin
In den LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT (Nr. 5/2020) berichteten wir über das Urteil des OLG Hamm vom 10.12.2019 (Az. 26 U 2/18). In der genannten Entscheidung hatte das Gericht im Fall einer sekundären Wunschsectio die seitens der Kläger gegenüber dem Krankenhausträger und zwei Ärzten der Klinik geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche dem Grunde nach bejaht. Dieser Entscheidung traten die Beklagten entgegen und legten Revision beim Bundesgerichtshof ein, über die dieser mit Urteil vom 12.01.2021 (Az. VI ZR 60/20) entschied. Der BGH hob das Urteil des OLG Hamm auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das erstinstanzlich zuständige LG Paderborn, das die Ansprüche der Kläger seinerzeit abgewiesen hatte ...