BGM

BGM: COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung – AusglZÄV

16. Juni 2020

Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 04.06.2020
Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2

Mit dem Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) wurden umfassende Regelungen für die Krankenhäuser getroffen, um finanzielle Sonderbelastungen sowie Mehraufwände vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie abzufedern und auszugleichen. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere Ausgleichszahlungen als Kompensation für die Freihaltung von Bettenkapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind. Zudem erhalten Krankenhäuser einen Zuschlag zur pauschalen Abgeltung von COVID-19 bedingten Preis- und Mengensteigerungen insbesondere bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) pro voll- oder teilstationär behandelter Patientin bzw. behandeltem Patienten ...

Quelle: bundesgesundheitsministerium.de
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