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BinDoc GmbH: Krankenhausreform - Selbsteinschätzung der Krankenhäuser

25. Oktober 2023

Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die mögliche Zuteilung medizinischer Leistungsgruppen

Nach bundespolitischen Planungen soll ab dem 1. Januar 2024 ein Gesetz zu einer grundlegenden Krankenhausreform in Kraft treten. Nach Inkrafttreten der Krankenhausreform wird es eine Herausforderung sowohl für die Krankenhäuser als auch die Krankenhausplanungsbehörden sein, die Zuweisung der vergütungsrelevanten Leistungsgruppen auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie gerne durch eine vorbereitende und transparente Selbsteinschätzung, die von manchen Ministerien wie zum Beispiel Bayern auch als Pflichtangabe abgefragt wird.

Was ist zu tun?

Wir haben einen 5-Punkte Plan entwickelt, mit dem wir Sie mit Hilfe unserer Analysealgorithmen optimal vorbereiten.

Hier gehts zum 5-Punkte Plan

Warum ist die Selbsteinschätzung wichtig?

Die Selbsteinschätzung kann als eine akribische Vorbereitung für Änderungen, die im Rahmen der Reform auf die Kliniken zukommen, genutzt werden. Die Neueingruppierung der eigenen Leistungen auf die neuen Leistungsbereiche und Leistungsgruppen stellt die Basis dar und hilft die Medizinstrategie auf die neuen Gegebenheiten zu prüfen. In Kombination mit der Analyse der Strukturqualität zur Prüfung der Mindestvoraussetzungen pro Leistungsgruppe kann der Fokus auf die Kernkompetenzen der Klinik gerichtet werden, um in jedem Fall die personellen und gerätespezifischen Mindestvoraussetzungen für diese Leistungen zu erfüllen.

Eine Analyse der Wettbewerbssituation und damit verbunden der Versorgungsrelevanz von Krankenhäusern in der eigenen Versorgungsregion kann sich für ein vollständiges Bild der medizin-strategischen Ausrichtung anschließen.

Quelle: BinDoc GmbH
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