ÄB

BMG will Personaluntergrenzen ausweiten

4. Oktober 2021

Für vier weitere Bereiche will das Bundesgesundheitsministerium neue Pflegepersonaluntergrenzen festlegen: Ab dem 1. Januar 2022 würden erstmalig Untergrenzen in der Orthopädie, der Gynäkologie und Geburtshilfe gelten. Ebenso soll es eine fachspezifische Ausdifferenzierung in der Pädiatrie geben ...

Quelle: aerzteblatt.de
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