Brandenburg: Kliniken erhalten gut 51 Millionen Euro an Freihaltepauschalen

19. Januar 2022

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 wurde ein neues Verfahren der Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingeführt. Krankenhäuser, die zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten planbare Operationen und Eingriffe verschieben oder aussetzen, erhalten für die Ausfälle der Einnahmen rückwirkend ab dem 15. November 2021 Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Zum heutigen ersten Auszahlungstermin des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) im aktuellen Ausgleichszahlungsverfahren werden rund 51,5 Millionen Euro für die Brandenburger Krankenhäuser an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ausgezahlt. Das LASV gibt dieses Geld umgehend an die derzeit 42 berechtigten Krankenhäuser weiter. Grundlage waren Meldungen der Kliniken für die Kalenderwochen 46 bis 52 des vergangenen Jahres. Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser, die am gestuften System von Notfallstrukturen teilnehmen.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Krankenhäuser sind die zentralen Anker unserer Gesundheitsversorgung. Keine Klinik darf durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten. Ich bin darum froh, dass die Unterstützung der Häuser in der Krise reibungslos verläuft. Für alle Beschäftigten in Krankenhäusern und im medizinischen Bereich bedeutet diese Zeit eine enorme Belastung und wir wissen nach wie vor nicht, wie sich die Omikron-Welle auf das Gesundheitssystem auswirken wird. Ich appelliere eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich impfen, halten Sie die Abstands- und Hygienemaßnahmen ein und schränken Sie Kontakte ein. Sie schützen nicht nur sich und ihre Liebsten, Sie zeigen damit auch Solidarität mit denen, die unser Gesundheitssystem am Laufen halten.“

Neben den Freihaltepauschalen erfolgt heute zudem die zweite Auszahlung für Versorgungsaufschläge nach § 21a KHG durch das BAS. Insgesamt erhalten Brandenburgs Kliniken aufgrund der Sonderbelastungen rund 20,6 Millionen Euro für die Versorgung von COVID-Patientinnen und Patienten aus der Liquiditätsreserve des Bundes. Grundlage sind die Meldungen der Kliniken der Kalenderwochen 44 bis 52 des vergangenen Jahres.

Aktuell werden 437 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 112 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 87 beatmet werden. Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,92. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS) liegt landesweit bei 14,7 Prozent.

Quelle: msgiv.brandenburg.de
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