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NEU! 26.04.24
Fallstricke der Abrechnung
von Hybrid-DRGs 2024 -
Ihr Spezialist für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -
Ihre Experten für die
Privatliquidation am
Krankenhaus und MVZ (GOÄ)
Christiane Beume, Rechtsanwältin BDO
In der LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT (Nr. 12/2020) hatten wir uns mit der Problematik der Zulässigkeit nachträglicher Rechnungskorrekturen im Rahmen der Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) befasst und auch auf mehrere beim BSG anhängige Revisionsverfahren hingewiesen.
Jetzt hat das BSG am 18.05.2021 in den genannten und einer Reihe weiterer Verfahren über wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit der PrüfvV entschieden. Die Entscheidungsgründe zu den jeweiligen Urteilen liegen aktuell zwar noch nicht vor. Doch gibt der zu jedem Verfahren veröffentlichte Terminbericht die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen wieder. Es geht sowohl um die 4-Wochen-Frist zur Vorlage vom MD angeforderter Unterlagen (§ 7 Abs. 2 PrüfvV 2014), als auch um die Zulässigkeit nachträglicher Korrekturen des Datensatzes (§ 7 Abs. 5 PrüfvV 2014 und 2016) ...