BSG: Ermächtigung für Tagesklinik als Standort eines Krankenhauses

3. August 2023

Dr. med. Inken Kunze 
 
Eine Tagesklinik kann Standort eines Krankenhauses im Sinne des § 107 Abs. 1 SGB V und damit berechtigt sein, eine Ermächtigung nach § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung zu erhalten. Das BSG hat mit Urteil vom 23.03.2023 (Az. B 6 KA 7/22 R) klargestellt, dass der Einordnung der Tagesklinik als Krankenhaus nicht entgegenstehe, dass die Tagesklinik nicht als vollkommen unabhängige, eigenständige Einrichtung, sondern als Teil („Satellit“) eines größeren, über mehrere Standorte verfügenden Krankenhauses in den Krankenhausplan aufgenommen worden ist...

Quelle: kmh-medizinrecht.de
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