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Die große Klinikreform –
Was kommt auf die
Krankenhäuser zu? -
NEU! Termin: 12.06.2024
9:30 Uhr bis ca. 17:15 Uhr
Webkonferenz
RA Dr. Florian Wölkam
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 11.11.2021 (- B 1 KR 36/20 -) das im hamburgischen Landesvertrag nach § 112 Abs. 1 SGB V enthaltene Aufrechnungsverbot als nichtig angesehen, weil es gegen die höherrangige PrüfvV aus dem Jahr 2014 verstößt, welches die Aufrechnung der Krankenkasse mit unstrittigen Forderungen nach Abschluss des Prüfverfahrens erlaubte ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de