- KODIERUNG
WIR ÜBERNEHMEN
SIE PROFITIEREN -
ONLINE-SCHULUNGEN
ZUR KODIERUNG - AMBULANTISIERUNG -
OPTIMIERUNG DER
AOP-ABRECHNUNG
BSG: Krankenhäuser können Notfallbehandlungen vermehrt stationär abrechnen
Bundessozialgericht trifft Entscheidung zur Abrechnung von Notfallbehandlungen
Das Bundessozialgericht hat die Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit), die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen...
Quelle: STB Web