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In zwei Entscheidungen vom 26.04.2022 hat das BSG seine Rechtsprechung zum sog. wirtschaftlichen Alternativverhalten präzisiert. Derzeit liegen beide Entscheidungen nur als Terminsbericht vor. In einer der Entscheidungen wurde klargestellt, dass einem Krankenhaus für eine nicht notwendige stationäre Behandlung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Alternativverhaltens ein Vergütungsanspruch zustehen kann...
Quelle: Medizinrecht Saarland