BSG stellt Voraussetzungen für Berechnung von Beatmungsstunden klar

1. Juni 2021

RA Dr. med. Inken Kunze, KMH
 
Bereits am 17.12.2020 hat das Bundessozialgericht über die Berechnung von Beatmungsstunden entschieden und in dem dazugehörigen Terminsbericht eine Klarstellung angedeutet. Nun liegt das Urteil vom 17.12.2020 zum Az. B 1 KR 13/20 R mit seinen vollständigen Urteilsgründen vor. Der 1. Senat setzt sich hierin u. a. mit verschiedenen Voraussetzungen zur Berechnung von Beatmungsstunden und der Einbeziehung von Spontanatmungsstunden auseinander und zum Teil auch mit der Kritik, die sich zu der Anwendung des Begriffes „Gewöhnung“ maßgeblich in der medizinischen Fachwelt, aber vereinzelt auch in der Rechtsprechung ergeben hatte. Wiederholt wird, dass für die Berücksichtigung von Spontanbeatmungsstunden keine „erfolgreiche“ Entwöhnung vorliege müsse; die für die Kodierung von Beatmungsstunden maßgebliche DKR 1001l setze nicht voraus, dass eine stabile respiratorische Situation erreicht werde ...

Quelle: kmh-medizinrecht.de
Render-Time: 0.157624