-
KI-basierte Dokumentation mit Echtzeit-Feedback.
-
Mehr Zeit für Ihre Patienten!
-
Vereinbaren Sie einen Termin zur Demo mit uns!
Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr | Fachanwalt für MedizinRecht
Die Kodierung von Prozeduren knüpft nach den Deutschen Kodierrichtlinien an den vom jeweiligen OPS-Kode definierten Eingriff an und nicht an das mit der Behandlung insgesamt verfolgte Ziel. Für die Kodierung ist maßgeblich, ob eine eigenständige Prozedur durchgeführt wurde oder lediglich eine Komponente einer anderen Prozedur. Dies richtet sich letztendlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst für die Ausführung des jeweiligen, durch den OPS-Kode konkret definierten, Behandlungsverfahrens. BSG , Urteil vom 24. 01. 2023, AZ B 1 KR 6/22, R...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de