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Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2012 wurde am 31.01.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2012 in Kraft:
Mindestmengenregelungen (befristete Außervollzugsetzung: Mindestmenge für Früh- und Neugeborene Perinatalzentren Level 1) ... [gelesen: hier]
Quelle: medinfoweb.de