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Ab 2021 wird der Bundesbasisfallwert nicht mehr prospektiv vereinbart. Gemäß §10 KHEntgG muss dieser von nun an durch das InEK als Mittelwert aus den jeweiligen 16 Landesbasisfallwerten gebildet werden (diese liegen für 2021 bisher nicht vollständig vor). Demnach muss der BBFW fortan erst bis zum 31.03. veröffentlicht werden ...
Quelle: healthcareheads.com