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Bundeskartellamt sichert Innovation bei Software für Erfassung und Abrechnung von Krankenhausleistungen
Das Bundeskartellamt hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erfolgreich bei einer kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Bedingungen zur Lizensierung eines Algorithmus begleitet, der für die Entwicklung von Software für Erfassung und Abrechnung von Krankenhausleistungen erforderlich ist. Die gefundene Lösung sichert die Gleichbehandlung etablierter und neuer Anbieter und fördert den Wettbewerb um innovative Softwarelösungen ...
Quelle: bundeskartellamt.de