BARMER

Bundesrechnungshof zur Krankenhausfinanzierung

1. Dezember 2020

Jährlich werden über 19 Mio. Patientinnen und Patienten vollstationär im Krankenhaus behandelt. Die Ausgaben für stationäre Krankenhausbehandlungen bilden den höchsten Anteil der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und lagen im Jahr 2019 bei 80,3 Mrd. Euro. Der Bundeszuschuss aus Steuermitteln in die GKV betrug im selben Jahr 14,5 Mrd. Euro. Die Krankenhausfinanzierung hat damit automatisch Bedeutung für den Bundeshaushalt. Der Bundesrechnungshof hat geprüft, wie Krankenhäuser ihre Investitionen finanzieren und in welchem Umfang hierbei Krankenkassen über die Vergütung von Behandlungsfällen mittelbar herangezogen werden. Zugleich hat er die Krankenhausplanung in den Blick genommen. Er stieß hierbei auf wesentliche Mängel, die eine Weiterentwicklung der Investitionsfinanzierung, der Krankenhausplanung und ihrer rechtlichen Grundlagen nahelegen. Er sieht sich deshalb veranlasst, gemäß § 88 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu berichten ...

Quelle: barmer.de
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