DKG

Bundesregierung muss die besondere Betroffenheit der Kliniken in der Krise erkennen und handeln

2. Dezember 2022

DKG zu Energiepreisbremse und Härtefallfonds für die Krankenhäuser

In diesem Jahr sind die gesetzlich fixierten Preise, die die Krankenhäuser mit den Krankenkassen abrechnen können um 2,3 Prozent gestiegen, und das bei einer Inflationsrate von rund 10 Prozent. Im kommenden Jahr beläuft sich die festgelegte Preissteigerung auf 4,3 Prozent bei einer prognostizierten Inflation von über 8 Prozent. Dadurch entsteht eine Erlös-Kosten-Lücke von deutlich über 15 Milliarden Euro in diesem Zweijahres-Zeitraum bei den Krankenhäusern als Folge der nicht refinanzierten Kostensteigerungen.

„Die besondere Betroffenheit der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Unternehmen liegt darin begründet, dass der Staat den kompletten Handlungsrahmen starr definiert hat. Der Staat legt die Preise fest, er definiert exakt, wieviel Personal wir vorhalten müssen und er verpflichtet uns, wann und wie wir unsere Versorgungsangebote erbringen müssen. Wir können nicht einfach Teile des Medizinbetriebs stilllegen und die Patientenbehandlung zeitweise einstellen, um Kosten zu sparen. Deshalb muss die Politik auch die Preise an die gestiegenen Kosten anpassen, sonst wird es eine ganze Reihe von Krankenhäusern bald nicht mehr geben“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. 

Der Bundesgesundheitsminister hat völlig Recht, wenn er als Ziel formuliert: „Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen kann, den Strom nicht bezahlen kann oder das Gas nicht bezahlen kann.“...

Quelle: dkgev.de
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