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Bundessozialgericht: Die Abrechnung einer multimodalen Schmerztherapie bedarf eines approbierten Psychotherapeuten
Der Krankenhaussenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Krankenhäuser die multimodale Schmerztherapie nur dann kodieren dürfen, wenn die beteiligten Psychotherapeuten eine Approbation haben ...
Quelle: aerztezeitung.de