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Bundessozialgericht: Klinik darf wesentliche Behandlungsleistungen nicht auslagern
2. Mai 2022
In einem am Mittwoch bekanntgegebenem Urteil befand das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, dass (Krankenhäuser ihren Versorgungsauftrag selbst erfüllen müssen und wesentliche Behandlungsleistungen nicht dauerhaft an Arztpraxen auslagern dürfen. Sie sind verpflichtet, die "räumliche, apparative und personelle Ausstattung" für die im Krankenhausplan vorgesehenen Leistungen selbst bereitzustellen...
Quelle: Evangelische.de