Bundessozialgericht relativiert Rechtsprechung zur Prüfverfahrensvereinbarung

19. Juli 2021

Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München

Das Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Prüfungsvereinbarung. Zunehmend berücksichtigt es wieder die Interessen der Gesetzlichen Krankenversicherung und die der Krankenhäuser ...

Quelle: ecovis.com
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