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Bundestag beschließt Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

15. Juni 2021

Tarifbezahlung für Pflegekräfte und zugleich Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen – dafür sorgt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG). Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz heute beschlossen. Ein zusätzlicher Bundeszuschuss an die GKV stabilisiert den Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr. Für die Krankenhäuser wird eine Qualitätsoffensive eingeleitet und Versicherte profitieren von verbesserten Leistungen ...

Quelle: hartmannbund.de
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