BV Geriatrie: Strukturprüfungen - Frist von rund vier Wochen angesichts der Pandemie zu knapp bemessen

28. Mai 2021

Die jetzt veröffentlichte Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) kann die Anzahl der Einzelfallprüfungen deutlich reduzieren. Die Umsetzung erfolgt allerdings viel zu kurzfristig.

Der Bundesverband Geriatrie begrüßt grundsätzlich die Einführung von Strukturprüfungen in Krankenhäusern und erwartet, dass es dadurch in der Prüfpraxis zu einer deutlichen Verringerung der Einzelfallprüfungen kommt. Allerdings kritisiert der Verband die kurzfristige Inkraftsetzung der Richtlinie. Statt der ursprünglich geplanten knapp drei Monate haben die Krankenhäuser real nur noch vier Wochen Zeit, um die entsprechenden Anträge zu stellen.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat die Richtline zur regelmäßigen Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) – statt wie geplant bereits im Februar 2021 – am heutigen Tag veröffentlicht. Aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie ist die damit einhergehende Verkürzung der Antragszeiten für Krankenhäuser insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Pandemie nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar. Nachdem sich die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie Woche für Woche verzögert hat, wäre zumindest eine angemessene Fristverlängerung zu erwarten gewesen. „Wir haben uns angesichts der hohen Belastung der Krankenhäuser und der fortschreitenden Zeit gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit dafür eingesetzt, den Start der Strukturprüfungen auf das kommende Jahr zu verschieben“, so Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie.

Fristverlängerung wünschenswert

Sehr positiv sieht der Verband, dass durch die fortlaufende Begleitung der Entwicklung bzw. entsprechende Interventionen an verschiedenen Stellen der Richtlinie sachliche Korrekturen erreicht werden konnten. So war beispielsweise der MDS im Bereich der Geriatrie fälschlicherweise zuerst von einem Stationsbezug bei einzelnen Strukturmerkmalen ausgegangen. „Hier konnten wir – nicht zuletzt durch Ansprache des Bundesgesundheitsministeriums – Fehler korrigieren“, macht van den Heuvel deutlich. „Da wir seit gut einem Jahr unsere Verbandsmitglieder regelmäßig über den jeweils aktuellen Stand informieren, hoffen wir, dass die Einrichtungen trotz der aktuellen Pandemiebelastung in der Lage sein werden, die notwendigen Unterlagen und Nachweise in der Kürze der Zeit zu generieren.“ Der Verband wird sich dennoch auch weiterhin beim Bundesgesundheitsministerium dafür einsetzen, die Frist zu verlängern.

Quelle: bv-geriatrie.de
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