BV Geriatrie: Vorhaben zur Finanzierung der geriatrischen Reha ist sinnvoll und sachgerecht

24. März 2021

Mit dem jetzt vorgelegten Arbeitsentwurf für den Gesetzentwurf zur Pflegereform besteht eine gute Grundlage für die weitere Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren.

Die anstehende Reform der Pflegeversicherung hat sich in einem ersten Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums konkretisiert, der vom Bundesverband Geriatrie nachdrücklich unterstützt wird. Dort ist u. a. vorgesehen, dass die Pflegekassen zukünftig den Krankenkassen für Versicherte, die 70 Jahre oder älter sind, die Hälfte der Aufwendungen für Leistungen einer geriatrischen Reha erstatten.

„Da geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen eine wesentliche Rolle spielen können, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu vermindern, bewerten wir diese Regelung als überaus sinnvoll und sachgerecht“, sagt Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie e.V. in Berlin.

Geriatrische Reha nützt Patienten und Kassen

Der Arbeitsentwurf ist die Grundlage für die Pflegereform, die noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Ihr Ziel: Die Strukturen in der Pflege anzupassen, um die Situation der Pflege insgesamt zu verbessern. In diesem Zusammenhang auch die Vorteile der geriatrischen Rehabilitation zu nutzen, ist eine sachgerechte und versorgungspolitisch wichtige Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Reform.

Denn neben den positiven Auswirkungen auf die Pflegebedürftigkeit alter und hochaltriger Menschen und damit unmittelbar auf die individuelle Lebensqualität bestehe auch für die Pflegeversicherung selbst ein Nutzen, weiß van den Heuvel: „Die Kosten einer geriatrischen Rehabilitation spielen sich nach etwa einem halben Jahr wieder ein. Dies haben Berechnungen u.a. im Weißbuch Geriatrie deutlich belegt.“ Der Bundesverband Geriatrie erwartet, dass diese beiden wichtigen Aspekte im Lauf des Gesetzgebungsverfahren weiter eine zentrale Rolle spielen.

Quelle: bv-geriatrie.de
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