- Pseudonymisierte und
interoperable Forschungsdaten
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Der BVMed hat ein Positionspapier zur Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in die Krankenkassen-Erstattung vorgelegt. Darin schlägt der BVMed sieben Maßnahmen zur Umsetzung des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) durch das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen vor, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird. "Wir sprechen uns unter anderem für eine transparente und verständliche Information von Patienten und Ärzten sowie für realistische Anforderungen an die Evaluationskonzepte der digitalen Lösungen aus", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll ...
Quelle: bvmed.de