BWKG

BWKG veröffentlicht 50. MDK-Prüffall

16. Januar 2020

Piepenburg: Untragbare Aufschlagszahlungen müssen sofort zurückgenommen werden
Patientenbeispiele machen Ungerechtigkeit sehr deutlich

Im Ende 2019 verabschiedeten MDK-Reformgesetz wurde festgelegt, dass durch MDK-Prüfungen ausgelöste Rechnungsminderungen automatisch eine „Aufschlagszahlung“ von mindestens 300 Euro auslösen. Trotz der deutlichen Hinweise auf die Ungerechtigkeit dieser Regelung wurde sie vom Bundesgesetzgeber bislang nicht wieder gestrichen.

„Diese Aufschlagszahlungen sind untragbar und müssen umgehend zurückgenommen werden. Denn mehr als 50% der MDK-Prüfungen beziehen sich auf angeblich zu lange Verweildauern“, so der Vorstandsvorsitzende und Landrat des Kreises Heilbronn. Grund für diese Verweildauern sei aber häufig, dass eine Anschlussversorgung fehle. „Wenn es keinen Kurzzeitpflegeplatz gibt, der ambulante Pflegedienst oder das Pflegeheim keine Kapazitäten frei haben oder die Reha-Klinik erst in ein oder zwei Wochen einen freien Reha-Platz hat, kann das Krankenhaus den Patienten oder die Patientin ja nicht einfach auf die Straße setzen“, unterstreicht Piepenburg. Schon dass die Krankenhäuser für diesen Dienst am Patienten derzeit nicht bezahlt werden, zeige deutlich die Geringschätzung der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken durch den Gesetzgeber. „Dass ihr verantwortungsvoller Umgang mit den Patienten darüber hinaus auch noch negative finanzielle Folgen haben soll, ist für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Schlag ins Gesicht!“, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende.

Die BWKG hat mittlerweile 50 Fälle aus Kliniken im Südwesten gesammelt und veröffentlicht, die beispielhaft deutlich machen, wie ungerecht die „Aufschlagzahlungen“ sind ( www.bwkg.de ). Der 50. Fall:

Eine hochaltrige Patientin wird nach einem Sturz in der Häuslichkeit notfallmäßig im Krankenhaus aufgenommen. Es erfolgte eine chirurgische Versorgung der großflächigen Wunden, insbesondere am Unterschenkel. Aufgrund einer begleitenden Infektion war zudem eine intravenöse Antibiotikagabe notwendig. Der MDK kürzt 6 von 16 Behandlungstagen (-2.025 €) mit der Begründung, dass eine ambulante Behandlung ausreichend gewesen wäre, obwohl die häusliche Versorgung der Patientin nicht sichergestellt war (Medius Kliniken).

„Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die „Aufschlagszahlungen“ zu streichen. Dieser Aufforderung muss schnellstmöglich Folge geleistet werden“, fordert der BWKG-Vorstandsvorsitzende.

Quelle: bwkg.de
Render-Time: 0.29084