CAVE! 2021 erstmalig doppelte Verjährungsjahrgänge – Excel-Tool zur überschlägigen Berechnung der Verjährungsfallzahl, Offene-Posten-Volumen und Aufwand

Version: 2021.V01
M. Thieme
21. Oktober 2021 00:31 Uhr

Für Forderungen von Krankenhäusern gegenüber den Krankenkassen (und umgekehrt) sind mit dem Inkrafttreten des MDK Reformgesetzes zum 01.01.2019 die Verjährungsfristen neu geregelt worden. Danach verjähren Forderungen der Krankenhäuser, die ab dem 01.01.2019 entstanden sind, innerhalb von zwei Jahren und nicht wie zuvor innerhalb von vier Jahren.

Die parallel geltenden unterschiedlichen Fristen haben zur Folge, dass erstmalig im Jahr 2021 und im nachfolgenden Jahr 2022 „doppelte Verjährungsjahrgänge“ anstehen:

  • Jahr 2021: Verjährung von Forderungen der Jahre 2017 und 2019
  • Jahr 2022 Verjährung von Forderungen der Jahre 2018 und 2020.

Das Management zur Sicherung dieser verjährungsbedrohten Forderungen auch nur eines Jahrgangs stellt neben sonstigen Aufgaben zum Jahresende bereits eine große Herausforderung dar.

Umso mehr sollte das Medizincontrolling bereits jetzt die notwendigen Schritte und Vorbereitungen einleiten, die nun anstehenden zwei Verjährungsjahrgänge zielführend zu sichern.

Das nachfolgende Excel-Tool soll das MedizinControlling und die Geschäftsleitungen der Krankenhäuser mit einer überschlägigen Berechnung zu möglichen offenen MD-Fallprüfungen, dem damit verbundenen Volumen der offen Posten sowie dem notwendigen personellen Aufwand in der Planung unterstützen.

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