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für Krankenhaus
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03.11.2023
in Köln
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Arbeitnehmer:innen sollten sich auch bewusst sein, dass die vom Chatbot generierten Texte nicht frei von Fehlern sind. Übernehmen sie falsche Inhalte, werden ihnen diese als eigene Fehler zugerechnet. Das wird grundsätzlich auch dann gelten, wenn der Arbeitgeber die Verwendung von KI im Rahmen der Arbeitserbringung ausdrücklich gestattet hat. Absolut unzulässig dürfte es jedenfalls sein, wenn Mitarbeiter:innen ihre Arbeit vollständig und ohne Wissen des Arbeitgebers durch eine KI erledigen lassen...
Quelle: klardenker.kpmg.de