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Urteile der Arbeitsgerichte Düsseldorf und Köln: Derjenige, der in der Absicht, den Arbeitgeber über das Vorhandensein eines gültigen Corona-Impfschutzes mit einem falschen Impfpass täuscht, kann zu Recht außerordentlich gekündigt werden. Gegen einen Angestellten in führender Position liegt nun ein Urteil vor...
Quelle: anwalt.de