AKG

Corona zwingt zum Handeln

30. November 2021

  • Ampelkoalition vor Bewährungsprobe
  • Pandemiebewältigung nur mit starken Krankenhäusern
  • AKG-Stufenmodell im Koalitionsvertrag

Mit seinen klaren Worten zu weiteren Corona-Maßnahmen hat der Kanzlerkandidat Olaf Scholz im Rahmen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Koalitionsvertrages am vergangenen Mittwoch eine wichtige Botschaft adressiert: Die Pandemiebewältigung hat Priorität vor dem Koalitionsvertrag!

Leider merken die Krankenhäuser davon noch nichts. Ganz im Gegenteil: Politik und Gesellschaft verlassen sich derzeit ohne die notwendige Eigenverantwortung auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und nehmen dabei in Kauf, dass die wirtschaftlichen Risiken der Pandemiebewältigung gerade dort aufschlagen, wo der größte Beitrag zur Versorgung von Covid-Patient_innen geleistet wird.

Die Universitätsklinika haben mit Recht darauf hingewiesen, dass zur Sicherstellung der Versorgung von Covid-Patient_innen weitere elektive Behandlungen abgesagt werden müssen. „Die Politik muss wissen, dass dies in Häusern der Maximalversorgung zu einem echten Versorgungsdefizit bei schwerwiegenden Erkrankungen im Non-Covid Bereich führt!“, betont Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken). „Wie lange will die Politik noch zusehen, dass gerade den Häusern die Luft abgeschnürt wird, in denen die meiste Versorgung geleistet wird?“, fordert Bracht eine klare Rollenverteilung und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern, wie sie bereits in der Vergangenheit erfolgreich realisiert wurde.  

„Natürlich muss eine strukturierte Pandemiebewältigung auch mit einer strukturierten Absicherung der Krankenhäuser einhergehen“, wendet sich Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken mit konkreten Vorschlägen an die Politik in Bund und Ländern:

  • Verbindliche Schaffung von Reservekapazitäten zur Versorgung von Covid-Patient_innen je nach Versorgungsstufe durch die Absage von verschiebbaren Behandlungen.
  • Koordinierte Verlagerung von qualifiziertem Pflegepersonal auf die Intensivstationen der Covid-Schwerpunktversorger.
  • Nutzung des angekündigten Pflegebonus für gezielte Anreize zur Mitarbeit in der Covid-Versorgung bei den Covid-Schwerpunktversorgern.
  • Erhöhung des Covid-Versorgungsaufschlages zur kurzfristigen Liquiditätssicherung der besonders belasteten Krankenhäuser.
  • Anpassung des Ganzjahresausgleiches mit einem vollen Budgetausgleich 2021 für Covid-Schwerpunktversorger und Verlängerung der Ausgleichsmechanismen für das Jahr 2022.
  • Sofortige und konsequente Reduzierung bürokratischer Aufwände im Zusammenhang mit Struktur-, Rechnungs- und Dokumentationsprüfungen, die in der Hochphase der Pandemie lebensnotwendige Behandlungsressourcen vergeuden.

„Auch in der aktuellen Pandemielage wird einmal mehr deutlich sichtbar, warum wir klar definierte Versorgungsrollen in Verbindung mit entsprechend differenzierten Strukturpauschalen als fallunabhängige Vergütung benötigen“, betont Bracht mit Blick auf den Koalitionsvertrag und freut sich über die ambitionierte Verankerung des AKG-Stufenmodells in den Plänen der Ampelkoalition. „Bei der Festlegung von Versorgungsstufen und der Ermittlung der im Koalitionsvertrag genannten Vorhaltepauschalen dürfen ausschließlich Aspekte der Krankennversorgung maßgeblich sein“. „Eine klare Abgrenzung zu den Finanzierungsaufgaben der Bundesländer ist dabei unbedingt zu berücksichtigen“, wendet sich Dehne direkt an die zukünftigen Entscheidungsträger der Ampelkoalition. Mit großem Bedauern haben die AKG-Kliniken zur Kenntnis genommen, dass die ursprünglich vorgesehenen Zuschüsse aus Bundesmitteln für die Krankenhausinvestitionen der Länder im finalen Koalitionsvertrag nicht mehr enthalten sind. Das dürfte die Umsetzung der ambitionierten Krankenhausreform aufgrund der Zustimmungspflicht des Bundesrates deutlich erschweren.

„Wir müssen gemeinsam und im Dialog mit Bund, Ländern und Krankenhäusern die kurzfristigen Herausforderungen der Pandemie und auch die notwendigen langfristigen Reformen der Krankenhauslandschaft bewältigen“, ruft Dr. Bracht in dieser schwierigen Lage alle Akteure zur Zusammenarbeit auf.

Quelle: akg-kliniken.de
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