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Gute Strategieberatung und Umsetzungsbegleitung lässt Kliniken nachhaltig ihre strategischen Ziele erreichen
Nur noch bis zum 15. März haben die Beschäftigten im Gesundheitswesen Zeit, um ihre Impfung nachzuweisen. Wenn diese Frist verstrichen ist, drohen den Beschäftigten empfindliche Konsequenzen. So müssen Beschäftigte in Hausarztpraxen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, mit einer Abmahnung und in letzter Konsequenz mit ihrer Entlassung rechnen...
Quelle: nordkurier.de