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Mit einer Verordnung will das Bundesministerium für Gesundheit den Ausgleich für Krankenhäuser angesichts der COVID-19-Pandemie anpassen. Grundlage dafür sind die Empfehlungen des Beirates, der in Folge des Krankenhausentlastungsgesetz einberufen wurde. Der Katholische Krankenhausverband und der Deutsche Caritasverband (DCV) haben gemeinsam zum Entwurf der Verordnung Stellung genommen. Sie fordern angesichts der anhaltenden Pandemie, den Ausgleich nicht nur bis zum 30. September zu befristen, sondern bis zum Ende des Jahres 2020 ...
Quelle: kkvd.de