CSLB

CSL-Behring: Vergütungsregeln bei Gerinnungsstörungen

23. Februar 2021

Mit dem Fallpauschalenkatalog für das DRG Jahr 2018 wurden neue Regeln bzgl. der Vergütung von Blutgerinnungsstörungen eingeführt. Neben dem seit 2013 gültigen extrabudgetären „Bluterentgelt“ ZE20XX-97 zur Vergütung der Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren, gibt es seit 2018 drei unbewertete intrabudgetäre Zusatzentgelte für die Behandlung von temporären Blutgerinnungsstörungen mit Blutgerinnungsfaktoren.

Für 2021 wurde die Jahreszahl angepasst. Die Zusatzentgelte sind somit: ZE2021-137 für die Gabe von rekombinantem Faktor VII, ZE2021-138 für die Gabe von Fibrinogen-Konzentrat und ZE2021-139 für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren (nicht Fibrinogen oder akt. Faktor VII). Nach dem Überschreiten definierter Schwellenwerte, können die entsprechenden Zusatzentgelte zur Abrechnung gebracht werden.

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Quelle: zusatzentgelt-gerinnungsfaktoren.de
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