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WebSeminar: 03.06.2024
ZNA Dokumentation und
Abrechnung amb. Notfälle -
Ihr Spezialist für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -
Ihre Experten für die
Privatliquidation am
Krankenhaus und MVZ (GOÄ)
Verschärfung der Voraussetzungen von MVZ
Im Grunde herrschte Einigkeit darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein MVZ zugelassen werden kann. Die ganz überwiegende Zahl der Zulassungsausschüsse verlangte, mindestens zwei tätige Ärzte mit je hälftigem Versorgungsauftrag, wobei ein Arzt ärztlicher Leiter sein musste. Eine weitere Konkretisierung ergibt sich nicht aus den Vorgaben des § 95 Abs. 1 SGB V. Ausweislich eines durch das Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Gutachtens soll sich dies nun ändern ...
Quelle: curacon.de