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Geschichte
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Mit Urteil vom 26. April 2022 – B 1 KR 15/21 R hat das BSG entschieden, dass Krankenhäuser wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht auf Dritte auslagern dürfen. Dabei ging es konkret um ein Krankenhaus mit dem Versorgungsauftrag für Strahlentherapie, das keine betreffende Fachabteilung mehr betrieb, sondern die Bestrahlung durch eine in unmittelbarer Nähe befindliche ambulante Strahlentherapiepraxis erbringen ließ...
Quelle: seufert-law.de