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Auch kurzfristig bei Personalausfällen
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GABONN
Das Universitätsklinikum Bonn muss nach einem Behandlungsfehler 70.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Ein Vergleich vor dem Bonner Landgericht beendet den Rechtsstreit zwischen der Bonner Uniklinik und einem Patient wegen einer folgenreichen Fehldiagnose ...
Quelle: general-anzeiger-bonn.de