KGMV

Das war kein frohes Osterfest für die Krankenhäuser

26. April 2022

  • Ausgleichszahlungen sind am 18.04.2022 ausgelaufen
  • Verlängerung und Nachbesserung des Rettungsschirms zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser ist nach wie vor dringend notwendig

Die zur Erhaltung der Liquidität enorm wichtigen Ausgleichszahlungen für die Kliniken sind am Ostermontag ausgelaufen – obwohl die Pandemie in den Krankenhäusern alles andere als vorüber ist. Auch die Versorgungsaufschläge für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten sollen nur noch bis zum 30.06.2022 erfolgen und – wie in der entsprechenden Rechtsverordnung formuliert – die „letztmalige finanzielle Unterstützung“ der Krankenhäuser in der Pandemie darstellen.

„Eine Rückkehr zur Normalität und damit zu einer Versorgung aller Patientinnen und Patienten mit notwendigen stationären Leistungen ist jedoch den Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor faktisch unmöglich“, so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV. Die Krankenhäuser werden die normale Belegung erst einmal nicht erreichen können. Im Hinblick auf den massiven Personalausfall und die Notwendigkeit der Isolierung von Corona-infizierten Patientinnen und Patienten müssen Stationen ganz oder teilweise geschlossen werden. Elektive Behandlungen
und Operationen können wieder einmal nicht stattfinden und müssen – soweit medizinisch vertretbar – verschoben werden.

„Weniger Fälle bedeuten aber zugleich weniger Einnahmen. Den Kliniken fehlt damit die für die Begleichung der Gehälter und der sonstigen Kosten notwendige Liquidität. Und dies in einer Situation, in der auch die Krankenhäuser mit hohen Kostensteigerungen, zum Beispiel im Bereich der Energie – und sonstigen Sachkosten zu kämpfen haben. Weitere Belastungen entstehen für die Kliniken durch die Aufnahme von verletzten oder geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Es
könnte unabsehbare Folgen für die Kliniken haben, wenn die Politik sie in dieser für sie bislang schwierigsten Lage der Pandemie nicht weiter unterstützt. Eine rückwirkende Verlängerung der Ausgleichszahlungen für die Zeit ab 19.04.2022 ist dringend erforderlich“, stellt Borchmann klar, „sonst drohen Personalentlassungen“.

Aus Sicht der KGMV sollen auch wieder alle Krankenhäuser Ausgleichszahlungen erhalten können, auch die psychiatrischen Einrichtungen, bei denen sich der Personalmangel und der Rückgang von Fällen ebenso auswirken wie im somatischen Bereich.

Immer noch steht das Versprechen von Ex-Gesundheitsminister Spahn im Raum, dass kein Krankenhaus aufgrund der Corona bedingten Belastungen wirtschaftliche Nachteile erleiden soll. Wird sich Minister Lauterbach daran halten?

Dazu gehört für die Krankenhäuser auch die Einlösung der Zusage eines auskömmlichen Ganzjahreserlösausgleichs für die Jahre 2021 und 2022. Vergleichsmaßstab für diese Ausgleiche ist die Belegungs- und Erlössituation des Jahres 2019, dem letzten „normalen“ Jahr vor der Pandemie. Die Rechtsverordnung zur Regelung der Ausgleiche sieht nach wie vor eine 2%-ige Selbstbeteiligung der Kliniken vor. „Diese zwei Prozent – bei einem Budget von 50 Mio. Euro ist dies 1 Mio. Euro – können vielerorts den Unterschied zwischen einem ausgeglichenen Geschäftsergebnis und einem Defizit des Krankenhauses ausmachen und dazu beitragen, die Arbeitsplätze in den Kliniken zu erhalten“, so der KGMV- Geschäftsführer.

„Der Rettungsschirm muss die Liquidität aller Krankenhäuser durch auskömmliche Ausgleichszahlungen kurzfristig erhalten, finanzielle Sicherheit für die Krisenjahre und weniger Bürokratie und Dokumentation sowie flexiblen Personaleinsatz ermöglichen, sonst wird zerstört, was schwer wieder aufzubauen ist,“ fasst Borchmann zusammen.

Quelle: Pressemeldung – kgmv.de
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