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Schutz der Patientendaten vs. rechtliches Gehör der Krankenkassen – was wiegt schwerer?
Das Bundessozialgericht (nachfolgend: BSG) hat in seinem nicht mehr ganz aktuellen, dafür umso bemerkenswerteren Urteil, vom 18.12.2018, Az. B 1 KR 40/17 R, u.a. entscheiden müssen, ob das Interesse des Patienten am Schutz seiner personenbezogenen Daten oder das Interesse einer Krankenkasse auf rechtliches Gehör schwerer wiegt; die Abwägung ist – das Ergebnis vorab – zu Gunsten der Krankenkasse erfolgt ...
Quelle: Pressemeldung – ENDERA-GRUPPE GmbH