DBfK

DBfK Positionspapier: Pflegepersonalquotient (§ 137j SGB V)

6. Oktober 2021

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) ist die Einführung eines „Pflegepersonalquotienten“ im § 137j SGB V vorgenommen worden. Der Pflegepersonalquotient, teilweise auch als Ganzhausansatz bezeichnet, ist definiert als Zahl, die „das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte im Pflegedienst in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zu dem Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt“ (§ 137j Abs. 1 SGB V)" ... 
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Quelle: dbfk.de
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