DEKV

DEKV begrüßt das Krankenhauszukunftsgesetz und fordert zugleich gezielte Entlastung für die Pflege

15. September 2020

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Krankenhauszukunftsgesetz steht heute im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Gesundheit des Deutschen Bundestags. Der Entwurf sieht unter anderem vor, mit dem „Krankenhauszukunftsfonds“ notwendige Investitionen in die Notfallversorgung und in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser intern und sektorenübergreifend zu fördern.

Eine Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds soll Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und in die regionalen Versorgungsstrukturen unterstützen. Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ein gutes Gesetz für die Patienten und Patientinnen, für die Krankenhäuser und Ihre Mitarbeitenden. Es wird einen wichtigen Beitrag zum digitalen Krankenhaus in Deutschland leisten und einen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten erzielen. Der Krankenhauszukunftsfonds wird von den evangelischen Krankenhäusern und dem DEKV daher als wegweisendes Instrument verstanden. Er wird die Krankenhäuser beim Prozess der Digitalisierung gut unterstützen.“ ...

Quelle: dekv.de
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