Delegation des Sicherstellungsauftrag für Krankenhäuser ist eine Zwischenlösung

15. November 2021

“Es ist richtig, dass nach dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes Sonderstatusstädte den Sicherstellungsauftrag erhalten, um ihre Krankenhäuser beihilfekonform mit dringend benötigten Finanzmitteln ausstatten zu können“, sagt André Schellenberg, Gesundheitsdezernent der Wissenschaftsstadt Darmstadt und frisch gewählter Vorsitzender des Sonderausschusses Gesundheit des Hessischen Städtetags anlässlich der Sitzung des neu konstituierten Gremiums. “Dies ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der hessischen Krankenhausfinanzierung. Mit der Delegation des Sicherstellungsauftrags für die Krankenhäuser belastet der hessische Gesetzgeber seine Kommunen und damit deren Finanzierung.“

 

Die Delegation des Sicherstellungsauftrags an die kreisfreien Städte und nun auch Sonderstatusstädte ist für den Hessischen Städtetag allenfalls eine Zwischenlösung. Schellenberg: “Damit finanzieren die Kommunen ein Defizit, weil das Land seiner Investitionsverpflichtung nicht rechtzeitig und ausreichend nachkommt. Die Landesregierung muss unter Einsatz von originären Landesmitteln ausschließen, dass kommunale Krankenhausträger aus ihren kommunalen Haushalten dauerhaft Zuschüsse leisten müssen.“

Es ist festzustellen, dass das Land den Kommunen etwa im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Sozialpsychiatrischen Dienste ebenfalls zusätzliche Aufgaben zuweisen wolle. Zusätzliche Aufgaben sind jedoch nur mit zusätzlichem Personal zu bewältigen, was sich in Zeiten des steigenden Fachkräftemangels schwierig gestaltet. Auch bedeuten neue Aufgaben zusätzliche Belastungen der Kommunen. Schellenberg: “Wir fordern vom Land, die Finanzierung dieser zusätzlichen Aufgaben sicherzustellen.“

Quelle: Pressemeldung – Klinikverbund Hessen e.V.
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