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Der neue § 75c SGB V - Anforderungen an die Informationssicherheit in Krankenhäusern

3. Mai 2021

Prof. Dr. Andreas Becker, Edgar Gärtner

Das Thema „Informationssicherheit“ spielt in deutschen Krankenhäusern nicht erst seit dem Frühjahr 2016, als die Ransomware „Locky“ in deutschen Krankenhäusern zahlreiche Störungen verursachte, eine wichtige Rolle. Die zunehmende Digitalisierung vieler klinischer und nichtklinischer Prozesse führte dazu, dass die Informationssicherheit an Bedeutung gewonnen hat und die Öffentlichkeit ein angemessenes Maß an Informationssicherheit auch innerhalb der Krankenhäuser fordert.1) Der Gesetzgeber folgte diesem Trend und verpflichtete durch eine Ergänzung des SGB V alle Krankenhäuser, nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen. Der vorliegende Aufsatz gibt einen Überblick zum neuen § 75c SGB V und den daraus für die Krankenhäuser resultierenden Anforderungen ...

Quelle: i-pdb.de
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