Der Protest von Ärzt*innen gegen die Streichung der „Neupatientenregelung“ ist frech

21. September 2022

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll als ein Beitrag zur Ausgabenreduzierung der GKV die „extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten ‚Neupatienten‘ für Vertragsärzte“ abgeschafft werden.

Dagegen regt sich von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) unterstützter Protest: 50.000 Kolleg*innen haben einen Offenen Brief an Minister Lauterbach geschrieben, in dem sie mit einer Leistungskürzung drohen, da die Praxen wirtschaftlich unter extremem Druck stünden. Der Verein demokratischer Ärzt*innen schließt sich diesen Protesten nicht an. Im Gegenteil: Wir wollen das Bild ein bisschen geraderücken.

Es gehörte schon immer zum Versorgungsauftrag und zur alltäglichen Routine von Kassenärzt*innen, neue Patient*innen aufzunehmen. Eine Belohnung dafür ist absurd. Diese war 2019 von der KBV als außerbudgetäre Honorierung für Neupatient*innen im Zusammenhang mit den erweiterten Pflichtsprechstunden auf 25/Woche durchgeboxt worden. „Für die KBV war dies ein Schritt mit der Zielsetzung, möglichst viele Leistungen außerhalb von Honorar- und Mengenbegrenzungen zu platzieren. Ihr langfristiges Ziel ist es, Einzelleistungen ohne Budgetdeckelung durchzusetzen. Die Behauptung, dass dies auch bessere Patient*innenversorgung nach sich zöge, harrt seit Jahrzehnten eines Beweises“, so vdää*-Vorstandsmitglied Michael Janßen.

Das in dem offenen Brief und auch von KBV und BÄK gezeichnete Bild von der ökonomischen Lage der niedergelassenen Ärzt*innen ist nicht gerechtfertigt: Insgesamt ist auch in den letzten Jahren die Entwicklung der Fallzahlen und der GKV-Honorare stabil bis leicht steigend. Die Corona-Rettungsschirme und die COVID-Impfvergütungen haben die Praxen insgesamt gut durch die Pandemie gebracht, von Insolvenzen gibt es keine Meldungen.

Im Übrigen gelten als „Neupatient*innen“ auch solche, die nur seit 2 Jahren nicht mehr in derselben Praxis waren. Das sind also Patient*innen, die zwischenzeitlich keinen Bedarf hatten oder stabil von Fachärzt*innen eingestellt und zwischenzeitlich von Hausärzt*innen als Patient*innen nur in ihren Akten geführt wurden. Bei solchen Neupatient*innen handelt es sich also um Patient*innen, die vor 2019 innerhalb der begrenzten Leistungsmenge vergütet wurden, nicht um zusätzliche neue Patient*innen. Zudem nimmt bei gleicher Fallzahl selbstverständlich jede Praxis regelmäßig neue Patient*innen auf, weil andere wegziehen, die Praxis wechseln oder versterben. „Die Kritik an der Abschaffung der Neupatientenregelung ist einzig gespeist vom betriebswirtschaftlichen Partikularinteresse mancher niedergelassener Kolleg*innen“, fasst der niedergelassene Hausarzt Janßen zusammen.

Auch der Verein demokratischer Ärzt*innen hat Kritik an Lauterbachs Vorschlägen: Das Problem des Kostendrucks in der GKV mit den erwarteten hohen Defiziten 2023 könnte angegangen werden mit einer solidarischen Bürger*innenversicherung, die alle Einkommen und Einkommensarten in voller Höhe verbeitragt. Warum schließt sich die Ärzteschaft in ihrer Mehrheit nicht dieser Forderung an?

Quelle: Pressemeldung – vdaeae.de
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