-
Holen Sie sich in unseren
Seminaren das Praxis-Wissen,
das Sie im Beruf weiterbringt. -
Online oder in Präsenz,
einzeln oder in Gruppen,
bei uns oder bei Ihnen: -
Buchen Sie jetzt Ihr Seminar
auf unserer Website
healthcare-akademie.de.
Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, Bregenhorn-Wendland Partner
In seiner letzten Entscheidung zum Thema „Fallzusammenführung“ hat das Bundessozialgericht (BSG) am 27.10.2020 (B 1 KR 9/20 R) wie auch in den zuvor ergangenen Entscheidungen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots gem. §§ 12, 70 SGB V weiterhin auf Basis des Rechtsregimes eines „fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens“ eine Beurlaubung des Patienten und damit eine Fallzusammenführung gefordert ...
Quelle: med-juris.de