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Die Einordnung als Intensivbett setzt nach Angaben der Bundesregierung bestimmte formale Kriterien voraus. Damit eine intensivmedizinische Behandlungskapazität im DIVI-Intensivregister als Intensivbett erfasst werde, müsse sie einer bestimmten Versorgungsstufe zugeordnet werden können, heißt es in der Antwort (19/32568) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32391) der FDP-Fraktion.
Jede dieser Versorgungsstufen erfordere eine Beatmungsmöglichkeit. Eine Differenzierung zwischen Intensivbetten und Intensivbeatmungsbetten existiere somit nicht ...
Quelle: Deutscher Bundestag