DGfM

DGfM: Das AOP-Gutachten

1. August 2022

Ohne Empirie kein Gamechanger

Wird die Struktur der bestehenden Krankenhauslandschaft durch den Gesetzgeber geändert, bedarf es aufgrund der schweren Eingriffe in Grundrechte aber auch Art. 28 GG /Recht der kommunalen Selbstverwaltung) einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Wird das AOP-Gutachten als „Gamechanger“ in der Krankenhauslandschaft begriffen, sind die Anforderungen aufgrund des auslösenden Strukturwandels erheblich höher...

Quelle: medizincontroller.de
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