DGINA

DGINA Stellungnahme zu Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen

5. Oktober 2021

Auch die DGINA wurde vom BMG aufgefordert zur "Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern“ Stellung zu nehmen. Die DGINA nutzt diese Gelegenheit, ihre Position zur Notfallklinik als pflegesensitivem Bereich zu unterstreichen.

Die Stellungnahme lautet:

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA) zum Referentenentwurf des BMG „Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäuser” geänderte Fassung vom 20.09.2021
 
Die DGINA teilt die Auffassung, dass eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus für die Qualität der Patientenversorgung und der Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar ist.

Die COVID-19 Pandemie hat dies wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht. Neben den Intensivstationen sind insbesondere die Notfallabteilungen in der Pandemie sehr stark gefordert worden. Die Herausforderungen an die Pflege in diesem Bereich u.a. aufgrund erhöhter Schutzmaßnahmen bei der Versorgung von Patienten mit zunächst unbekanntem Infektionsstatus sind sogar weiter gestiegen. Dagegen steht in vielen Fällen eine sehr geringe personelle Besetzung, die zu einer potentiellen Patientengefährdung führt.

Die DGINA hat bereits 2019 in der „Stellungnahme zur Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern“ betont, dass neben den bettenführenden Abteilungen auch die Notfallabteilungen der Krankenhäuser dringend als pflegesensitive Bereiche angesehen werden müssen.
Eine entsprechende personelle Mindestbesetzung der Pflege wurde 2019 von den notfallmedizinischen Gesellschaften DGINA, AAEM, SGNOR, DIVI, DGAI und DGIIN definiert (Behringer et al., Notfall + Rettungsmedizin 2019, https://doi.org/10.1007/s10049-019-0585-1). Diese pflegerische Mindestbesetzung muss gewährleisten, „dass eine vollzeitig tätige Pflegekraft nicht mehr als 1200 Notfallpatienten pro Jahr in der Initialbetreuung versorgt.

Zusätzlich muss für eine angeschlossene Beobachtungsstation ein IMC-Personalschlüssel von einer Pflegekraft pro Schicht auf vier Betten vorgehalten werden. Weitere Personalkapazitäten sind für Führung, Administration und andere Patienten unabhängige Zeiten einzuplanen.“ Der tatsächliche Personalbedarf kann natürlich, in Abhängigkeit von den Aufgaben, deutlich höher liegen, wie dies beispielsweise in der Pandemie durch die zusätzliche Belastung aufgrund der besonderen Schutzmaßnahmen bei der Versorgung von Patienten mit unklarem Infektionsstatus klar geworden ist.

Die DGINA fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Notfallabteilungen als pflegesensitive Bereiche anzuerkennen und die von den Fachgesellschaften publizierte Mindestbesetzung in der Verordnung zu verankern.

Quelle: Pressemeldung – dgina.de
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