DGINA

DGINA Stellungnahme zur Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs

21. Juni 2022

Stellungnahme zur Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung desmedizinischen Versorgungsbedarfs von Hilfesuchenden, die sich zur Behandlung eines Notfalls an ein Krankenhaus wenden gemäß § 120 Absatz 3b des SGB V

Die DGINA hat bereits im Februar 2021 in einer Pressemitteilung zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), in dem der § 120 Absatz 3b des SGB V eingeführt wurde, darauf hingewiesen, dass kein wissenschaftlich validiertes Ersteinschätzungssystem existiert, das automatisiert die Behandlungsdringlichkeit feststellen und zusätzlich auch die Steuerung in die richtige Versorgungsebene sicher gewährleisten kann. Die Etablierung eines Ersteinschätzungssystems zur Patientensteuerung ist nicht sinnvoll, solange nicht geklärt ist, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen vernetzt sind, welches Leistungsspektrum sie aufweisen bzw. zu welchen Zeiten dieses verfügbar ist und wie das Gesamtkonzept einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung sein soll...

Quelle: dgina.de
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